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Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstigen Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge
sowie für zukünftige zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen, auch wenn
wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Der Besteller erkennt diese
Bedingungen mit der Erteilung eines Auftrages an. Abweichungen und
Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechen,
werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt werden.
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Die Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder stillschweigend Lieferung erfolgt. Dies gilt auch, wenn die Bestellung einer Zweigniederlassung oder einem Vertreter gegenüber erteilt wurde.
Unsere Preise gelten ab auslieferndem Werk , einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich
Verpackung. Unsere Preise basieren auf den zur Zeit bestehenden
Kostenfaktoren. Wir behalten uns Preisberichtigungen vor, wenn sich die Kostenfaktoren
bis zur Lieferung ändern. Die Preiserhöhung wird auf den am Markt durchgesetzten
Preis beschränkt. Die Einschränkungen gelten nicht bei Dauerschuldverhältnissen.
Mehrwertsteuer wird besonders berechnet und ausgewiesen.
Verpackung wird nur bei spezieller Vereinbarung zurückgenommen und vergütet.
Unsere schriftliche Auftragsbetätigung ist für den Umfang der Lieferung maßgebend.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Alle dem Besteller zur Ausführung von Aufträgen überlassenen Zeichnungen und
Berechnungen bleiben unser Eigentum und sind nach erfolgter Ausführung der
Bestellung an uns zurückzugeben. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder zur
Kenntnis gebracht werden.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in bar ohne
Abzug zahlbar.
Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu fordern, ohne dass es einer In-Verzug-Setzung bedarf. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
Wird für den Kaufpreis Ratenzahlung vereinbart, so wird der gesamte Kaufpreis sofort
zur Zahlung fällig, wenn eine der Zahlungsfristen nicht eingehalten wird.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir berechtigt,
unsere Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel für sofort fällig zu
erklären. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt, Lieferung nur noch gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen oder nach angemessener
Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden diese
hereingenommen, so erfolgt dies unter üblichem Vorbehalt und gegen Berechnung der
damit verbundenen Kosten.
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie beginnen, sobald alle
Ausführungseinzelheiten geklärt und seitens des Bestellers alle Voraussetzungen
erfüllt sind. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder nicht
Rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt.
Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns
oder unseren Unter-Lieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind oder
durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem
Maße. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem
Besteller unverzüglich mitgeteilt. Verzögert sich der Versand durch den Besteller, so
sind wir berechtigt, für die Lagerung mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages pro
Monat, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, zu verlangen.
Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Gefahr geht spätestens dann auf den
Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn
der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird. Verzögert
sich der Versand, weil der Besteller die Ware nicht 14 Tage nach Mitteilung der
Versandbereitschaft abnimmt, so geht die Gefahr von diesem Tage an auf den Besteller
über.
Auf Wunsch und Kosten des Bestellers sind wir bereit, Transport- und Lagerversicherungen
abzuschließen.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Der Besteller ist verpflichtet, gelieferte Gegenstände auch dann abzunehmen, wenn
geringfügige Mängel vorhanden sind.
Der Besteller hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel bis spätestens zum 10. Tage nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu reklamieren. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Feststellung des Fehlers mitzuteilen. Diese Mitteilung hat durch eingeschriebenen Brief unmittelbar an uns zu erfolgen und nicht an einen unserer Vertreter.
Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Bestellers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl oder verstreicht eine uns gesetzte angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung ungenutzt, ist der Besteller berechtigt, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach Ablauf von 12 Monaten seit Gefahrübergang sind sämtliche Mängelansprüche ausgeschlossen. Schulden wird die Erstellung eines Werks, zum Beispiel Reparatur, beträgt diese Frist in jedem Fall 12 Monate und bezieht sich nur auf die Werkleistung und die erneuerten Teile. Werden Musterstücke hergestellt und dem Besteller zur Prüfung übergeben, so haften wir dafür, dass die Lieferung gemäß diesen Ausfallmustern ausgeführt wird. Werden von Maschinen, die wir herstellen, Musterstücke bearbeitet, so haften wir nach Anerkennung der Musterstücke nur dafür, dass die Erzeugnisse unserer Maschinen den Mustern entsprechen. Unsere Garantieleistungen entfallen, wenn unsere Betriebsanweisungen nicht in allen Teilen eingehalten werden. Die Beweislast trät der Besteller. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass die von uns gelieferten Geräte ausländischen Vorschriften entsprechen.
Probelieferungen gelten nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als auf feste Rechnung
zu unseren vorstehenden Bedingungen gebilligt, sofern nicht ausdrücklich gegenteilig
schriftliche Abmachungen bestehen oder die Rücksendung der Waren nicht unmittelbar
mit Ablauf der Probzeit erfolgt.
Wir haften nicht auf Schadensersatz für Mängel oder andere Pflichtverletzungen.
Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch
uns oder auf einer von uns erklärten Garantie beruhen. Ausgenommen sind auch
Schäden, für die wir nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften oder die auf
einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind. In
letzterem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden.
Die Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen
steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher
uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch, wenn der
Preis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Verkauft der
Besteller die Ware vor deren Bezahlung weiter, so tritt er bis zur vollen Zahlung des
Kaufpreises alle Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab.
Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren weiter verarbeitet, so gehen
die neu entstanden Produkte zur Sicherung unserer Forderung sofort in unser
Eigentum über. Der Besteller ist zur sorgfältigen Verwahrung der Sache für uns verpflichtet
und hat diese auf Verlangen besonders zu lagern oder herauszugeben. Zur
Verfügung über diese Sachen ist er nur im Rahmen eines üblichen und ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs berechtigt, nicht jedoch zur Verpfändung oder
Sicherungsübereignung. Werden die von uns unter Eigentums-vorbehalt gelieferten
Waren verarbeitet, vermischt oder verbunden, so steht uns das Miteigentum im
Verhältnis des Rechnungswertes der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren zu der Gesamtsumme der Rechnungswerte aller bei der Herstellung oder
Vermischung verwandten Waren zu.
Der Besteller ist verpflichtet, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf seine
Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns den Abschluss der
Versicherung auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die Ansprüche des Käufers an die
Versicherungsgesellschaft auf Ersatzleistung werden hiermit schon jetzt an uns abgetreten.
Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, gelieferte Waren
zurückzufordern. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies
dem Besteller ausdrücklich in schriftlicher Form angezeigt wird. Im anderen Fall erfolgt
die Rücknahme zur Sicherstellung unserer Ansprüche. Alle mit der Rücknahme verbundenen
Transportkosten und Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Das gleiche
gilt für eine etwaige Wertminderung und für Demontagekosten.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der verkaufenden Firma. Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht in 70190 Stuttgart bzw. das Landgericht in 70182 Stuttgart. Wir sind aber auch berechtigt Klage am Sitz des Käufers zu erheben. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.
Für alle Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen rechtunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
(gültig seit 01.01.2004)